Praxis für Schmerz- und Bewegungstherapie
Sybille Veith, Heilpraktikerin
Bertoldstraße 23, 1. OG (kein Aufzug)
79102 Freiburg

Öffnungszeiten:

Mo: geschlossen / 15 – 20 Uhr
Die: geschlossen / 15 – 18.00 Uhr
Mi: 8 – 13 Uhr / 15 – 19 Uhr
Do: 8 – 12 Uhr / geschlossen
Fr: 8 – 14.30 Uhr

Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) gültig ab dem 15.11.2024!

Erstkonsultation inkl. Anamnese: 150,-/ 165,- € / 90min
(inkl. Organisation, Behandlungen und Ausarbeitung Patientenfragebögen, Befunde)
*Privatversicherte: 110,- €/ 50min
*Selbstzahler: 100,- €/ 50min

(Zusätzlich fallen Kosten im Hintergrund an für Büroarbeit: Erstellung von individuellen Medikamentenplänen, Befundauswertung, die ich je nach Aufwand zusätzlich in Rechnung stelle.)

Hawaiianische Massage: 100,- €/ 70min (inkl. Nachruhzeit 10min)

Gyrotonic am Gerät: Personaltraining 1:1
5 x 50 min –  499,- €
Schmerztherapie & Gyrokinesis Gruppe: ( – 4 TN)
60 min 30,-€ je TN
Schmerztherapie & Gyrokinesis Gruppe: ( – 12 TN):
Probestunde in Gruppe 19,-€ / 50min

(die Aufnahme in eine fortlauf. LNB/ Gyrokinesis Gruppe ist nur nach einer Einzelstunde möglich) 

*Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung:

Bei privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkrankenversicherungen für Heilpraktiker werden die Kosten ca. 80 – 100 % übernommen. Dabei richtet sich mein Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen vorab über das Leistungsverhalten Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle genau zu informieren, das die privaten Leistungsträger teilweise sehr unterschiedlich erstatten. Daher kann es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung mit mir kommen. Gerne sende ich Ihnen eine Musterrechnung zum einreichen in Ihrer Kasse zu, damit sie wissen, wie hoch Ihr Selbstbehalt sein wird.

Die mit mir vereinbarten Honorare sind – unabhängig von einer etwaigen Erstattung einer Versicherung – Grundlage und in voller Höhe von Ihnen zu zahlen.

Selbstzahler können für das Finanzamt gerne eine Quittung bzw. Rechnung erhalten und sie als erhöhten Aufwand für medizinische Kosten geltend machen.